Die neuesten Infos zum Thema Versicherungen – aktuelle Versicherungsnews!
Privathaftpflicht – Deckungserweiterung
Welche Deckungserweiterung in der Privathaftpflicht macht wirklich Sinn? Empfehlenswert für Familien mit Kindern unter 7 Jahren kann der Zusatz “Deliktunfähigkeit bei Kindern” sein. Laut Gesetz sind Kinder unter 7 Jahren nämlich deliktunfähig, d.h. sie können nicht für verursachte Schäden zur Rechenschaft gezogen werden. Wird Eltern keine Unterlassung der Aufsichtspflicht nachgewiesen, bleibt der Geschädigte auf den Kosten des entstandenen Schadens sitzen. Haben Eltern jedoch diese Klausel der Deliktunfähigkeit von Kindern in Ihre private Haftpflichtversicherung mit aufgenommen- z.B. durch eine Deckungserweiterung – übernimmt die Privathaftpflicht auch diesen Schaden. Es gibt Verträge, da ist diese Klausel der Deliktunfähigkeit bei Kindern von vornherein im Vertrag enthalten. Verbraucher sollten vor Abschluss genau in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Ein weiterer sinnvoller Zusatz in der Privathaftpflicht ist der Zusatz für Gefälligkeitshandlungen, der Schäden übernimmt, die durch Gefälligkeitsleistungen entstanden sind. Ein Beispiel: ein Freund hilft Ihnen beim Renovieren der Wohnung und lässt beim Umräumen den Glastisch fallen. Der Freund ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Haben Sie in Ihrer Privathaftpflicht diesen Zusatz der Deckungserweiterung mit eingebaut, wird der Schaden von der Versicherung übernommen.
Neues Gesetz in Österreich zur Winterreifenpflicht
Seit dem 01. Januar 2008 gilt in Österreich die Winterreifenpflicht! Es besteht zwar keine generelle Pflicht für das Anbringen von Winterreifen in den Wintermonaten, herrschen auf den Fahrbahnen jedoch tatsächlich winterliche Straßenverhältnisse wie Schneematsch, Straßenglätte durch vereiste Fahrbahnen oder verschneite Straßen, müssen PKW’s und LKW’s bis 3,5 t mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein. Sind die Fahrzeuge nicht entsprechend ausgerüstet, drohen dem Fahrer Geldbußen von 35 €, werden andere Verkehrsteilnehmer durch das Fehlen entsprechender Winterbereifung gefährdet, können sogar Geldstrafen in Höhe bis zu 5.000 € anfallen. Diese Verpflichtung gilt vom 01. November bis zum 15. April des Folgejahres. Mehr zum Thema Winterreifenpflicht in Österreich können Sie im Artikel des ADAC nachlesen.
Versicherungsschutz für Auszubildende und Studenten
Frage: Sind Auszubildende bzw. Studenten bei den Eltern mitversichert? Handelt es sich um eine Familienversicherung, sind Kinder auch wenn sie volljährig sind, unverheiratet und in der Ausbildung stehen, bzw. Wehr- oder Ersatzdienst leisten, bei den Eltern mitversichert. Voraussetzung: Sie dürfen außer einer Ausbildungsvergütung bzw. außer Bafög kein weiteres Einkommen zusätzlich beziehen. Dies gilt zum einen für die Hausratversicherung. WICHTIG: Die Kinder müssen im Haushalt leben. Der Hausrat-Versicherungsschutz für volljährige Kinder ist nur eingeschränkt gültig, wenn die Kinder mit ihrem Erstwohnsitz bei den Eltern gemeldet sind, jedoch während der Ausbildungszeit einen Zweitwohnsitz woanders gemeldet haben. Haftpflichtversicherung: Auch in der Haftpflicht Auch in der Haftpflicht sind Kinder, sofern diese noch in der Ausbildung stehen, im elterlichen Vertrag mitversichert. Im Gegensatz zur Hausratversicherung auch dann, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Die Mitversicherung endet mit dem Abschluss der Erst-Ausbildung, spätestens jedoch mit Vollendung des 25. Lebensjahres zuzüglich der Wehrdienstzeit/Ersatzdienstzeit. Volljährige Kinder sind auch in der Privatrechtsschutz weiter mitversichert (gilt nicht für die Kfz-Rechtsschutz). Lesen Sie hierzu jedoch Ihren Versicherungsvertrag genau durch, da die Versicherungsbedingungen oft sehr unterschiedlich sind, je nach dem wie alt der Vertrag ist.
target=”_blank” Mit dem Auto ins Ausland
Der Albtraum für jeden Autofahrer – Ein Unfall mit dem Auto im Ausland. Ein Autounfall im Ausland kann leicht zum Problem werden. Da wären zum einen die Sprachprobleme die zu Verständigungsproblemen führen können, die anderen Verkehrsregeln – bereits ein kleiner Blechschaden kann Autofahrer ganz schnell ins Schwitzen bringen. Auf keinen Fall sollte man als Autofahrer ohne “Grüne Karte” sowie dem Europäischen Unfallbericht ins Ausland reisen. Die grüne Karte gilt für ganz Europa sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören. Schauen Sie besser vorher nach, ob Ihr Urlaubsland unter den Versicherungsschutz der “Grünen Karte” (internationale Versicherungskarte) fällt.
Gut versichert auf Reisen
Der Bund der Versicherten empfiehlt Reisenden, sich mit einer Auslandsreisekrankenversicherung abzusichern, denn diese zahlt dann, wenn die gesetzlichen Krankenkassen für entstandene Kosten nicht mehr einspringen. Das gilt auch für Privatversicherte, denn auch hier wird z.B. der Krankenrücktransport aus dem Ausland nicht übernommen. Erfreulich dabei ist, dass es günstige Reiseversicherungen wie die Auslandsreise-Krankenversicherung schon für wenig Geld gibt. Guten Schutz gibt es bereits für einen Jahresbeitrag ab 6 Euro.
Gefahr für die betriebliche Altersvorsorge durch Kurzarbeit?
Sie gilt derzeit als wichtigstes Mittel gegen Arbeitslosigkeit – die Kurzarbeit. Der Bund der Versicherten weist nun in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass sich Arbeitnehmer im Falle von Kurzarbeit genau informieren sollen, ob die Kurzarbeit zu finanziellen Einbußen in der betrieblichen Altersvorsorge führt. Folgende Formen betrieblicher Altersvorsorge stehen zur Verfügung: a) vom Arbeitgeber finanziert und somit für den Arbeitnehmer eine sehr günstige Variante. Hier ist in den Versorgungsregelungen genau beschrieben, ob der Arbeitgeber die Zahlungen für die betriebliche Altersvorsorge bei Kurzarbeit reduzieren darf. b) Entgeltumwandlung: Der Arbeitnehmer investiert einen Teil seines Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber kann ebenfalls die betriebliche Altersvorsorge durch einen Zuschuss aufstocken. Besonders wichtig: Ist die betriebliche Altersvorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert, besteht bei Kürzung der Beiträge zudem die Gefahr, dass der Arbeitnehmer keinen vollständigen Versicherungsschutz mehr hat. Hier rät der Bund der Versicherten den Arbeitnehmern, Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung nach Möglichkeit freiwillig weiterzuzahlen. So besteht weiterhin im Falle einer Berufsunfähigkeit Versicherungsschutz, außerdem muss sich der Versicherte dann nicht erneut bei Wiederaufnahme des Vertrags einer evtl. Gesundheitsprüfung unterziehen.